Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Vorlage vom Typ Referendum · Abstimmungsdatum 2026-03-08 · Studiengruppe B

KI-Bedingung: Erläuterungen plus LLM-Hilfen. Modellwahl oben rechts (auf dem Handy im Menü ☰) — Sie dürfen mehrere Modelle vergleichen.

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung – neutrales Summary

Worum geht es?

Die Schweiz stimmt über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. Heute werden verheiratete Paare gemeinsam besteuert, unverheiratete individuell. Das führt je nach Einkommensverteilung zu einer sogenannten Heiratsstrafe oder einem Heiratsbonus. Die Vorlage will die Besteuerung vom Zivilstand entkoppeln und alle Personen individuell mit einem einheitlichen Steuertarif erfassen. Gegen das vom Parlament beschlossene Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Was ändert sich mit der Vorlage?

  • Verheiratete würden – wie Unverheiratete – individuell besteuert. Jede Person versteuert eigenes Einkommen und Vermögen.
  • Für Verheiratete und Unverheiratete gälte der gleiche Steuertarif (direkte Bundessteuer).
  • Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer würde von 6’800 auf 12’000 Franken pro Kind erhöht.
  • Eltern teilten kinderbezogene Abzüge bei der direkten Bundessteuer hälftig auf.
  • Auch die Kantone müssten zur Individualbesteuerung wechseln, bestimmen aber weiterhin ihre Tarife und Abzüge selbst.
  • Bei Annahme träte das Gesetz spätestens 2032 in Kraft.

Wer wäre voraussichtlich wie betroffen?

  • Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen: tendenziell tiefere direkte Bundessteuer als heute; dazu zählen auch viele Rentnerehepaare.
  • Ehepaare mit nur einem Einkommen oder sehr ungleicher Einkommensverteilung: tendenziell höhere direkte Bundessteuer; der höhere Kinderabzug wirkt dem teilweise entgegen.
  • Unverheiratete: durch die Tarifänderung zahlen viele mit tiefen und mittleren Einkommen weniger direkte Bundessteuer; Personen mit hohen Einkommen tendenziell mehr.
  • Haushalte mit Kindern und Alleinerziehende: profitieren vom höheren Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer; Effekte bei kantonalen Steuern hängen von der kantonalen Umsetzung ab.

Finanzielle und organisatorische Folgen

  • Direkte Bundessteuer: gesamthaft geschätzte Entlastung der Steuerpflichtigen von rund 630 Mio. Franken pro Jahr; davon entfallen rund 130 Mio. Franken auf die Kantone (Anteil an der direkten Bundessteuer).
  • Kantone und Gemeinden: Wirkung auf kantonale Einnahmen und Abzüge abhängig von der jeweiligen Umsetzung.
  • Verwaltung und Bevölkerung: voraussichtlich rund ein Drittel mehr Steuererklärungen, da verheiratete Personen je eine eigene Erklärung einreichen; Schätzung der zusätzlichen Erklärungen liegt bei rund 1,7 Mio. Stück. Es gibt gleichzeitig gewisse Vereinfachungen bei Ereignissen wie Heirat, Trennung oder Scheidung.
  • Mögliche indirekte Folgen: Kantone und Gemeinden müssten teils Regelungen für einkommensabhängige Leistungen (z. B. Prämienverbilligungen, Kita-Tarife, Stipendien) anpassen.

Argumente für ein Ja (Bundesrat und Parlament)

  • Gleichbehandlung: Abschaffung der Heiratsstrafe und des Heiratsbonus, gleiche Tarife unabhängig vom Zivilstand.
  • Arbeitsanreize: zweite Erwerbseinkommen würden separat besteuert und damit geringer progressiv belastet; das soll die Erwerbstätigkeit erhöhen.
  • Gleichstellung und Eigenständigkeit: stärkt die finanzielle Unabhängigkeit beider Ehepartner und kann Altersvorsorge und Absicherung verbessern.
  • Mehrheit entlastet: viele Ehepaare (insbesondere bisher benachteiligte Doppelverdiener und zahlreiche Rentnerehepaare) sowie viele Unverheiratete zahlen gleich viel oder weniger direkte Bundessteuer.
  • Administrative Zumutbarkeit: zusätzlicher Aufwand sei begrenzt und könne durch Digitalisierung abgefedert werden.

Argumente für ein Nein (Referendumskomitees, u. a. 10 Kantone)

  • Systemwechsel nicht nötig: Heiratsstrafe könne ohne grundlegenden Umbau und ohne Eingriff in die kantonale Steuerautonomie korrigiert werden.
  • Neue Ungleichheiten: Einverdiener- und stark ungleich verdienende Ehepaare würden stärker belastet; gutverdienende Doppelverdiener profitierten.
  • Hoher Verwaltungsaufwand und Kosten: rund 1,7 Mio. zusätzliche Steuererklärungen, Stellenaufbau und Mehrausgaben bei Kantonen und Gemeinden.
  • Folgeanpassungen: zahlreiche Regelungen bei staatlichen Leistungen müssten überarbeitet werden.

Abstimmungskontext und Prozess

  • Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Bei Annahme des Gesetzes gilt die Initiative als zurückgezogen; bei Ablehnung entscheidet das Initiativkomitee über eine Volksabstimmung zur Initiative.
  • Parlamentarische Beschlüsse: Nationalrat 101 Ja, 93 Nein, 0 Enthaltungen; Ständerat 22 Ja, 21 Nein, 0 Enthaltungen.

Unklarheiten und Annahmen

  • Kantonale Umsetzung: Tarife, Abzüge und der zeitliche Fahrplan variieren je Kanton; dadurch unterschiedliche Effekte für Steuerpflichtige.
  • Beschäftigungseffekt: die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt zusätzliche Arbeitspensen in der Grössenordnung von 10’000 bis 44’000 Vollzeitstellen; tatsächlicher Effekt hängt u. a. von der kantonalen Umsetzung ab.
  • Administrative Kosten: Höhe der zusätzlichen Kosten und die Wirkung von Digitalisierungsmassnahmen sind unsicher und je nach Kanton unterschiedlich.

Weiterführende Informationen

  • Informationen Bund: admin.ch/individualbesteuerung
  • Referendumskomitees: nein-zur-individualbesteuerung.ch
  • Abstimmungstext (PDF): app-static.voteinfo-app.ch/v5/6850/277201_21a796a7-aa71-48cf-ab29-24bbba9e9ef3.pdf
  • Erklärvideos: youtube.com/watch?v=trC9P62Olio und youtube.com/watch?v=Gi7rvI0sSZM

Hinweis: Dieses Summary fasst die wichtigsten Punkte der Vorlage und die Hauptargumente beider Seiten zusammen, damit sich Stimmberechtigte eine eigene Meinung bilden können.

Inhalt

Ausgangslage

Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell. Zudem gelten unterschiedliche Steuertarife. Das führt dazu, dass Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Diese Ungleichbehandlung soll abgeschafft werden. Deshalb hat das Parlament das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, wird darüber abgestimmt.

Die Vorlage

Mit der Vorlage werden künftig auch Verheiratete individuell besteuert. Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen und Vermögen, und für alle gilt der gleiche Steuertarif. Damit zahlen verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern. Davon profitieren viele Paare, manche müssen aber auch mehr bezahlen. Damit Paare mit Kindern und Alleinerziehende nicht zu stark belastet werden, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht. Die Vorlage entlastet die Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer um insgesamt schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr. Auch die Kantone müssen die Individualbesteuerung einführen. Jeder Kanton legt seinen Steuertarif und seine Kinderabzüge aber weiterhin selbst fest. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) ».

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 


Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleichbehandelt werden. Damit schafft es die Heiratsstrafe und den Heiratsbonus bei den Steuern ab. Zudem stärkt es die finanzielle Unabhängigkeit von Frau und Mann, indem es steuerliche Hürden für die Erwerbstätigkeit abbaut.
.

admin.ch/individualbesteuerung

Empfehlung des Initiativkomitees

Nein 


Die Gegner, unter anderem 10 Kantone, warnen vor neuen Ungleichheiten. Ehepaare mit nur einem Einkommen würden stärker belastet, gutverdienende Doppelverdienerpaare profitierten. Zudem müsste die Verwaltung rund 1,7 Millionen Steuererklärungen mehr verarbeiten. Dadurch stiegen der administrative Aufwand und die Kosten stark.
.

nein-zur-individualbesteuerung.ch
Abstimmung im Nationalrat
  • Ja: 101
  • Nein: 93
  • Enthaltungen: 0

Illustration zur Abstimmung im Nationalrat

Abstimmung im Ständerat
  • Ja: 22
  • Nein: 21
  • Enthaltungen: 0

Illustration zur Abstimmung im Ständerat

Legende n Polarisierung des Satzes, 0 bis 3.
n Populismus des Satzes, 0 bis 3.

Angezeigt werden nur Werte von 2 oder 3.


Polarisierende Aussagen erkannt.

Populistische Aussagen erkannt.

Chat mit gpt-5
Markiere Text in der Vorlage oder schreibe eine Frage, um den Chat zu starten.

Inhalt

Ausgangslage Besteuerung abhängig vom Zivilstand

Verheiratete und Unverheiratete werden heute unterschiedlich besteuert. Wenn verheiratete Paare mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, spricht man von der Heiratsstrafe. Wenn sie weniger Steuern bezahlen müssen, spricht man vom Heiratsbonus.[1].

Gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren

Verheiratete Paare werden heute gemeinsam besteuert: Die Einkommen beziehungsweise Vermögen der Eheleute werden zusammengerechnet. [2] Dadurch gelangen diese in eine höhere Progressionsstufe. [3] Im Gegenzug erhalten sie verschiedene steuerliche Ermässigungen wie z. B. einen günstigeren Steuertarif.

Individuelle Besteuerung Unverheirateter

Unverheiratete werden heute individuell besteuert, auch wenn sie als Paar zusammenleben. Ihre Einkommen beziehungsweise Vermögen werden nicht zusammengerechnet. Dadurch verbleiben sie in einer tieferen Progressionsstufe. Bei Haushalten mit Kindern erhält ein Elternteil in der Regel einen günstigeren Steuertarif.

Ungleiche Steuerbelastungen

Das heutige Steuersystem führt dazu, dass Ehepaare in aller Regel entweder mehr oder weniger Steuern zahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wenn beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlen sie beim Bund und in einem Teil der Kantone tendenziell mehr Steuern als unverheiratete Paare. Das gilt vor allem für Ehepaare mit Kindern. Ist das Einkommen der Eheleute hingegen ungleich verteilt, zahlen sie heute tendenziell weniger Steuern als unverheiratete Paare. Das gilt sowohl für die Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern.

Von der Initiative zum Gegenvorschlag

Seit vielen Jahren wird auf Bundesebene über eine Steuerreform diskutiert, mit der die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. 2020 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, ein Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Parallel dazu reichte ein Komitee 2021 die Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) » ein. 2025 beschloss das Parlament das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zu einer Volksabstimmung.

Die Vorlage Steuer unabhängig vom Zivilstand

Das Gesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung nicht mehr abhängig vom Zivilstand erfolgt: Jede Person soll künftig ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Sie zahlt damit gleich viel Steuern, egal ob sie verheiratet ist oder nicht. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden. Falls das Gesetz angenommen wird, tritt es spätestens 2032 in Kraft.

Eine Steuererklärung pro Person

Verheiratete Personen reichen neu je eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen wie Lohn und Rente versteuert jede Person separat. Das Vermögen und die Erträge daraus werden nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Ein gemeinsames Bankkonto beispielsweise wird hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften gilt der Eintrag im Grundbuch. Jede Person macht ihre eigenen Abzüge geltend. Die kinderbezogenen Abzüge teilen die Eltern bei der direkten Bundessteuer hälftig auf.

Steuertarif und Kinderabzug

Neu gilt für Verheiratete und Unverheiratete der gleiche Steuertarif. Um Familien zu entlasten und Mehrbelastungen abzufedern, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6800 auf 12 000 Franken erhöht. Die Reform führt bei der direkten Bundessteuer dazu, dass alle Steuerpflichtigen zusammen um schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. [4] Wird die Vorlage angenommen, werden auch die Kantone ihre Steuergesetze anpassen.

Bei einer Ablehnung

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) ». Das Initiativkomitee hat die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen. Das heisst: Wenn das Volk den Gegenvorschlag annimmt, ist die Initiative zurückgezogen. Lehnt das Volk den Gegenvorschlag ab, so entscheidet das Initiativkomitee, ob die Initiative zur Abstimmung gelangt.

Auswirkungen der Vorlage Auf Ehepaare

Wie sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare auswirkt, hängt vor allem davon ab, wie das Einkommen unter den Eheleuten verteilt ist. Wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute. Darunter fallen auch viele Ehepaare im Rentenalter. Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einer sehr ungleichen Einkommensverteilung hingegen bezahlen tendenziell mehr direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzugs dem entgegenwirkt. Die Entlastungen beziehungsweise Mehrbelastungen mit der Reform sind tendenziell umso stärker, je höher das Einkommen des Ehepaars ist.

Auf Unverheiratete

Unverheiratete werden bereits heute individuell besteuert. Dennoch sind sie von der Reform betroffen. Die Anpassung des Steuertarifs bei der direkten Bundessteuer führt dazu, dass die meisten Unverheirateten weniger Steuern bezahlen. Davon profitieren insbesondere Personen mit tieferen und mittleren Einkommen. Personen mit hohen Einkommen bezahlen dagegen mehr Steuern. Unverheiratete mit Kindern und tiefen oder mittleren Einkommen bezahlen bereits heute keine direkte Bundessteuer. Dies bleibt auch nach der Umsetzung der Vorlage so.

Auf die kantonalen Steuern

Für die meisten Steuerpflichtigen sind die kantonalen Steuern wesentlich höher als die direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere für Personen mit tiefen oder mittleren Einkommen. Wie die Veränderungen bei den kantonalen Steuern ausfallen, hängt davon ab, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen. Wie bei der direkten Bundessteuer ist damit zu rechnen, dass der Wechsel zur Individualbesteuerung für Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung vorteilhafter ist als für jene mit ungleichmässiger Einkommensverteilung.

Auf die Steuereinnahmen

Die Vorlage führt dazu, dass die jährlichen Einnahmen der direkten Bundesteuer um schätzungsweise 630 Millionen Franken sinken. Davon entfallen rund 130 Millionen Franken auf die Kantone, weil diese an den Erträgen der direkten Bundessteuer beteiligt sind. Wie sich die Vorlage auf die kantonalen Steuereinnahmen auswirkt, hängt von der Umsetzung der Individualbesteuerung durch die Kantone ab.

Auf die Beschäftigung

Die Individualbesteuerung dürfte den Anreiz erhöhen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Der Effekt entsteht aus folgendem Grund: Baut bei einem Ehepaar die zweitverdienende Person ihr Pensum aus, so fallen künftig auf dem zusätzlichen Einkommen tiefere Steuern an. Heute wird dieses zusätzlich erzielte Einkommen aufbauend auf dem Einkommen der erstverdienenden Person besteuert. Zukünftig erfolgt die Besteuerung des zweiten Einkommens für sich allein. Das zusätzliche Einkommen wird deshalb in einer niedrigeren Progressionsstufe besteuert. [5].

Auf den administrativen Aufwand

Wenn die Individualbesteuerung eingeführt wird, müssen die kantonalen Steuerverwaltungen rund einen Drittel mehr Steuererklärungen verarbeiten. Es gibt aber auch Vereinfachungen: Bei Heirat, Trennung und Scheidung müssen die Steuerbehörden nichts mehr ändern. Bereits heute deklarieren die verheirateten Steuerpflichtigen gewisse Einkünfte und Abzüge separat. Neu deklarieren sie diese und weitere Angaben in einer jeweils eigenen Steuererklärung.

Weitere Folgen

Die Vorlage beschränkt sich auf das Steuerrecht. Sie kann jedoch einen Einfluss darauf haben, wie in den Kantonen und Gemeinden etwa die Verbilligung der Krankenkassenprämien oder die Tarife für Kindertagesstätten ausgestaltet werden.

[1] Bei dieser Vorlage geht es ausschliesslich um die Steuern. Daneben bestehen auch in gewissen anderen Bereichen unterschiedliche Regelungen für Verheiratete und Unverheiratete. 

[2] Das gilt auch für Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben. 
[3] Steuerprogression bedeutet, dass Personen mit hohem Einkommen oder hohem Vermögen in Prozent mehr Steuern bezahlen als Personen mit weniger Einkommen oder Vermögen. Erreicht wird dies dadurch, dass der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen und Vermögen steigt. 
[4] Die Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erfolgte mit Daten der Bundessteuerstatistik des Jahres 2022. Das Ergebnis wurde auf das Jahr 2026 hochgerechnet. Die Schätzung bildet also ab, welche finanziellen Auswirkungen die Vorlage hätte, wenn sie im Jahr 2026 in Kraft treten würde. Es ist damit zu rechnen, dass sich die geschätzten finanziellen Auswirkungen bis zum Jahr des Inkrafttretens mit den Einnahmen der direkten Bundessteuer mitentwickeln ( estv.admin.ch > Die ESTV > Steuerpolitik STP > Aktuelle steuerpolitische Dossiers > Ehepaarund Familienbesteuerung > Individualbesteuerung > Auswirkungen Individualbesteuerung). 
[5] Gemäss einer groben Schätzung des Beschäftigungseffekts durch die ESTV würde die Reform zu zusätzlichen Arbeitspensen im Umfang von 10 000 bis 44 000 Vollzeitstellen führen. Die Schätzung erfolgte auf Basis der Reform bei der direkten Bundessteuer. Ausgehend davon wurde eine Hochrechnung zur Schätzung der Auswirkungen unter Einbezug der kantonalen Umsetzung der Individualbesteuerung erstellt. Die Schätzung erfolgte mit Daten der Bundessteuerstatistik des Jahres 2022. Das Ergebnis wurde auf das Jahr 2026 hochgerechnet. ( estv.admin.ch > Die ESTV > Steuerpolitik STP > Aktuelle steuerpolitische Dossiers > Ehepaarund Familienbesteuerung > Individualbesteuerung > Auswirkungen Individualbesteuerung»)
.

Legende n Polarisierung des Satzes, 0 bis 3.
n Populismus des Satzes, 0 bis 3.

Angezeigt werden nur Werte von 2 oder 3.


Polarisierende Aussagen erkannt.

Populistische Aussagen erkannt.

Chat mit gpt-5
Markiere Text in der Vorlage oder schreibe eine Frage, um den Chat zu starten.

Inhalt

Argumente Referendumskomitees

Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen, da dieses ihres Erachtens einen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommens- und Vermögensbesteuerung zur Folge hat. Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Wallis..

Unnötiger Systemwechsel

Nicht erforderliche Korrektur: Die Kantone haben auf Ebene der Kantonssteuern längst wirksame Massnahmen umgesetzt, um die sog. Heiratsstrafe erfolgreich zu korrigieren. Auch auf Bundesebene ist dies einfach möglich; ein vollständiger Umbau des Steuersystems verbunden mit einem Eingriff in die Steuerautonomie der Kantone ist nicht notwendig. Der Zugang zu wichtigen staatlichen Leistungen müsste überall neu geregelt werden (z. B. Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung). 


Neue Ungleichheiten: Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit geringerem Zweiteinkommen werden steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung. Entlastungsmassnahmen für solche Ehepaare sind keine vorgesehen. Ebenso steigt der administrative Aufwand für Ehepaare, da neu zwei Steuererklärungen notwendig sind. 

Hohe vermeidbare Kosten: Nicht nur der Aufwand für Ehepaare steigt: Gesamtschweizerisch sind ca. 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen durch die Verwaltung zu verarbeiten. Die Folgen sind ein massiver Stellenaufbau und hohe Mehrkosten bei Kantonen und Gemeinden. In einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte ohnehin stark unter Druck sind, dürfen nicht zusätzlich solch ineffiziente Prozesse eingeführt werden.
.

Überparteiliches Komitee « Steuer-Schwindel-Nein»

Nein zur Individualbesteuerung

Seit Jahren werden verheiratete Paare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer steuerlich benachteiligt. Diese « Heiratsstrafe » ist ungerecht und gehört abgeschafft. Die Individualbesteuerung bietet jedoch keine Lösung und bringt keine zusätzliche Gerechtigkeit. 


Im Gegenteil: Sie führt zu neuen Ungerechtigkeiten. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener profitieren. Besonders Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten künftig deutlich höhere Steuern zahlen als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Damit verkennt die Reform die Realität vieler Familien. 

Die Einführung der Individualbesteuerung würde einen Systemwechsel auf allen Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – erzwingen. Ehepaare müssten künftig zwei Steuererklärungen einreichen, was rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bedeutet. Dies verursacht erheblichen administrativen Aufwand und hohe Kosten. 

Die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare kann auch ohne Systemwechsel beseitigt werden. Mehrere Kantone haben gezeigt, dass dies auf einfacherem Weg möglich ist. 

Aus diesen Gründen ist der indirekte Gegenvorschlag abzulehnen.
.

nein-zur-individualbesteuerung.ch

Empfehlung des Referendumskomitees

Darum empfehlen die Referendumskomitees: 


Nein
.

Der Text in diesem Kapitel stammt von den Referendumskomitees. Sie sind für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich.

Legende n Polarisierung des Satzes, 0 bis 3.
n Populismus des Satzes, 0 bis 3.

Angezeigt werden nur Werte von 2 oder 3.


Polarisierende Aussagen erkannt.

Populistische Aussagen erkannt.

Chat mit gpt-5
Markiere Text in der Vorlage oder schreibe eine Frage, um den Chat zu starten.

Inhalt

Argumente Bundesrat und Parlament

Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleich behandelt werden. Zudem fördert es die Erwerbstätigkeit und die finanzielle Unabhängigkeit von Frau und Mann. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen:.

Abschaffung der Heiratsstrafe

Die Individualbesteuerung schafft die Heiratsstrafe bei den Steuern ab. Zugleich beseitigt sie den Heiratsbonus und ist dadurch ausgewogen.

Gleichbehandlung unabhängig vom Zivilstand

Mehr und mehr Paare leben zusammen, ohne verheiratet zu sein. Zudem arbeiten auch bei Ehepaaren heute meist beide. Viele empfinden es daher als stossend, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich ungleich behandelt werden. Die Individualbesteuerung beendet diese Ungleichbehandlung.

Entlastung für Steuerpflichtige

Mit der Individualbesteuerung bezahlt eine grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen künftig weniger oder gleich viel direkte Bundessteuer. Entlastet werden insbesondere Ehepaare, die heute von der Heiratsstrafe betroffen sind. Das sind neben Zweiverdiener-Ehepaaren auch zahlreiche Rentner-Ehepaare. Die Vorlage ist aber so ausgestaltet, dass auch eine Mehrheit der Unverheirateten weniger direkte Bundessteuer zahlen muss.

Ausbau der Erwerbstätigkeit

Die Individualbesteuerung baut steuerliche Hürden ab, die heute verheiratete Zweitverdienende davon abhalten, ihr Erwerbspensum zu erhöhen. Das stärkt Wirtschaft und Sozialwerke. Die Unternehmen müssen zudem weniger auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgreifen.

Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann

Eine erhöhte Erwerbstätigkeit stärkt die finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute. Sie verbessert die Altersvorsorge und die Absicherung im Fall einer Scheidung. Das trägt zur Gleichstellung von Frau und Mann bei.

Stärkung der Eigenverantwortung

Die Individualbesteuerung stärkt die finanzielle Eigenverantwortung, da jede Person ihre Einkünfte und Abzüge in einer separaten Steuererklärung deklariert. Der administrative Aufwand für die getrennten Steuererklärungen hält sich in Grenzen, da die steuerpflichtigen Personen bereits heute gewisse Einkünfte und Abzüge separat deklarieren müssen. Zudem lässt sich der zusätzliche Aufwand durch die fortschreitende Digitalisierung verringern.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung anzunehmen. 


Ja
.

admin.ch/individualbesteuerung
Legende n Polarisierung des Satzes, 0 bis 3.
n Populismus des Satzes, 0 bis 3.

Angezeigt werden nur Werte von 2 oder 3.


Polarisierende Aussagen erkannt.

Populistische Aussagen erkannt.

Chat mit gpt-5
Markiere Text in der Vorlage oder schreibe eine Frage, um den Chat zu starten.

Inhalt

Dateiname: Individualbesteuerung_de.pdf
PDF im neuen Tab öffnen
Legende n Polarisierung des Satzes, 0 bis 3.
n Populismus des Satzes, 0 bis 3.

Angezeigt werden nur Werte von 2 oder 3.

Chat mit gpt-5
Markiere Text in der Vorlage oder schreibe eine Frage, um den Chat zu starten.

Artikelübersicht zur Bundesgesetz über die Individualbesteuerung